Allgemeine Geschäfts- und Vermietungsbedingungen
UltimoSound GbR J.Sander, T.Claus
Verleih und Vermietung
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Jede
Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erkennt diese durch seine
Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall
vom Vertrag, auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die den Vermieter vermuten lassen müssen, dass der
Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Verfahren). Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit
ausdrücklich ausgeschlossen.
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Die
Preise der Mietpreisliste gelten pro Tag. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr muss beim Erhalten
der Rechnung (im Regelfall per Email) per Überweisung gezahlt werden. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis
vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.
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Die
Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung entstandener Schaden (z.B. Zumietungen für den
nächsten Einsatz), berechnet wird, mindestens jedoch wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
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Der
Mieter verpflichtet sich, mit den vermieteten Geräten samt Zubehör in sorgsamer Art und Weise umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen,
insbesondere auch durch Dritte, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten
Geräte und nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen
verpflichtet, für eine Bewachung des Equipments durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem
Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen.
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Der
Mieter ist verpflichtet das Material so aufzustellen, dass es vor Schäden, insbesondere Wasserschäden, geschützt ist. Die verwendete Spannungsversorgung muss dem deutschen Standard
entsprechen. Die Spannungsversorgung über einen Stromerzeuger (Stromaggregat) ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Alle Kabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Gefahr
darstellen können. Der Mieter wird auf die Gefahren von erhörtem Schalldruckpegel (Lautstärke), sowie der Gefahr von Sehschäden bei Beleuchtungssystemen hingewiesen. Das Abspielen von
Belastungs- oder Basstests, sowie Audiodaten von schlechter Qualität (z.B. Youtube Downloads) ist nicht gestattet. Für hierdurch entstandene Schäden hat der Mieter aufzukommen. Der
Mieter wurde ausführlich auf die Belastungsgrenzen des Material hingewiesen und hat diese zu vermieden.
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Haftung
a) Der Mieter
übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen
Schäden - gleich welcher Art - entstehen.
b)
Sofern der Vermieter durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, z.B. Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche
Anordnungen, begründete Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die
vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Mieter kein Recht auf Schadenersatz,. Rücktritt vom Vertrag oder
Zurückbehaltung seiner Leistungen zu.
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Bei
Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt der Mieter für einen angemessenen Schutz vor Regen durch geeignete Überdachungen. Dieses gilt für Bühnen,
Lautsprecherboxen, Lichtanlagen, Mischpultplätzen, Stromverteiler etc. Schäden, die in Folge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Regeneinwirkung an den Geräten entstehen, sind vom
Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Ferner trägt er die Kosten für die Anmietung von Ersatzgeräten.
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Der
Vermieter wird den Mieter beraten, was die Auswahl der Geräte für seinen Anwendungsfall betrifft. Schäden, die durch zu geringe Dimensionierung, insbesondere von Beschallungsanlagen,
entstehen, sind in vollem Umfang vom Mieter zu ersetzen. Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so muss er die Kosten für den Ersatz tragen. Schäden durch äußere Gewalteinwirkung
wie Stöße, oder durch das Herunterfallen von Geräten, sowie durch unzureichende Belüftung der Geräte, sind vom Mieter zu ersetzen, ebenso entstandener Schaden an jeglichen Geräten,
hervorgerufen durch Überspannung, Wasser / Regeneinwirkung oder Eindringen sonstiger Fremdkörper.
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Der
Mieter verpflichtet sich, alle Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden.
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Der
Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör bei der Übergabe am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so
erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an.
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Bei
Nichtabholung des reservierten Materials ist der volle Mietpreis fällig. Ausnahmen von dieser Regelung, (Stornierungen zu einem frühen Zeitpunkt) sind im Einzelfall mit dem Vermieter zu
vereinbaren.
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Der
Vermieter ist berechtigt, reservierte Geräte durch andere in ihrer Funktion und Qualität gleiche Geräte zu ersetzen.
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Die
allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt worden
sind.
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Die
in der Mietliste aufgeführten Objekte sind lediglich gemietet und bleiben Eigentum des Vermieters. Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder unsichtbar noch entfernt werden.
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Der
Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten ab dem Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges für sämtliche Schäden durch Transport,
Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzungen etc.
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Bei
nicht retournierten oder defekt retournierten Mietobjekten werden die Wiederherstellungskosten in den Originalzustand und / oder die Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung
gestellt.
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Jede
Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Dritte ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung der Ursprungszustandes sind in einem solchen Fall vom Mieter zu
tragen.
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Bei
Rücktritt vom Mietvertrag (Cancelling) gilt:
- Bis
30 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Abstandsgebühr über 20% des Vereinbarten (brutto) Preises.
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Bis 10 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Abstandsgebühr über 50%
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Bis 03 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Abstandsgebühr von 80%
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Bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn der volle Mietpreis
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die
bis dahin aufgelaufenen Kosten für Vorbereitung und anderweitige Absage dem Mieter nach tatsächlichen Aufwand berechnet.
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Bei
Diebstahl oder Verlust ist der Mieter verpflichtet, Strafanzeige zu erstalten und den Vermieter hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der
Mieter beim Frachtführer eine Bestandsaufnahme zu veranlassen.
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Sämtliche
Änderungen zu den auf der Mietliste aufgeführten Mietobjekten oder im Vertrag aufgeführten Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
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Der
Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erklärt mit seiner Unterschrift mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden zu sein. Diese wurden ihm vor der Unterzeichnung zur umfangreichen
Kenntnisnahme vorgelegt und eventuelle Unklarheiten vom Vermieter erleutert.
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Sollten einzelne
dieser Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.